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Stiftsmusik

Der hl. Augustinus war ein Kenner und ein Liebhaber der Kirchenmusik. In seinen „Bekenntnissen“ berichtet er über die Zeit nach seiner Taufe in Mailand über die Wirkung der Kirchenmusik: „Wie weinte ich bei deinen Hymnen und Gesängen, von den süßen Klängen deiner Kirche heftig bewegt! Es drangen jene Stimmen in mein Ohr und Tränen rannen und es war mir wohl bei ihnen.“

Unser Mitbruder und Vorreiter der Volksliturgischen Bewegung Pius Parsch sieht deshalb nicht ohne Grund „im Gesang das wesentlichste Mittel der aktiven Teilnahme“ (Parsch, Pius: Volksliturgie, ihr Sinn und Umfang, Klosterneuburg, 1940). „Das Ziel des Kirchengesanges ist eben nicht allein hohe Kunst zu pflegen, sondern das Volk zur Teilnahme an dem heiligen Opfer zu führen.“

Diese klare Aussage hat das II. Vatikanische Konzil (1962-65) bestätigt, indem festgehalten wurde, dass Kirchenmusik selbst Liturgie darstellt und nicht bloß reines Schmuckwerk verkörpert. So gehört es zu den vornehmlichsten Pflichten, durch die Musik die tätige Teilnahme der Gläubigen beim Gottesdienst zu fördern. Oder anders gesagt: „Die Gläubigen sind anzuleiten, dass sie beim Hören der Gesänge der Altardiener oder des Chores durch innere Teilnahme ihr Herz zu Gott zu erheben sich bemühen. (Ritenkongregation nach dem II. Vat. Konzil, Instruktion: Musicam sacram 15 b).

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