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Sexueller Missbrauch war und ist für das Stift Klosterneuburg unentschuldbar

19.09.2017

Sexueller Missbrauch war und ist für das Stift Klosterneuburg unentschuldbar

Die Augustiner-Chorherren des Stiftes Klosterneuburg weisen den Vorwurf der Vertuschung eines Missbrauchsvorfalles aus dem Jahr 1993 zurück und stellen Folgendes klar:

Wir bedauern sehr, dass der Missbrauch im Jahr 1993 durch den damaligen Augustiner-Chorherren V. stattfand. „Jeglicher Missbrauch, und erst recht der von Kindern oder Jugendlichen, ist nicht zu entschuldigen und gehört geahndet“, so der heutige Propst des Stiftes Klosterneuburg, Generalabt Bernhard Backovsky.

Als der Missbrauch am 2. Oktober 1993 im Stift bekannt wurde, hat man innerhalb von 6 Tagen reagiert und Herrn V. bereits am 8. Oktober 1993 suspendiert. Unmittelbar danach wurde er aufgefordert, aus dem Orden auszutreten. Dies bedeutete, in Rom um Dispens seiner im Orden abgelegten Gelübde anzusuchen. Andernfalls wäre ein kirchenrechtliches Entlassungsverfahren eingeleitet worden, das allerdings eine längere Vorgehensweise bedeutet hätte.

Bis zu seinem Austritt, der per Weisung aus Rom erfolgen muss, war das Stift jedoch kirchenrechtlich für seinen Unterhalt verpflichtet und entfernte ihn aus dem Stift in eine Wiener Wohnung. Diese Verantwortung endete mit seinem Austritt im Jahre 1994.

Vor seinem Eintritt hat sich das Stift Klosterneuburg über Herrn V. im Priesterseminar in Trier erkundigt, von dort aber keine negative Auskunft erhalten, die eine Aufnahme in das Noviziat des Stiftes in Frage gestellt hätte. Während seiner Zugehörigkeit zum Stift gab es bis zum Bekanntwerden des Missbrauchs keine Vorfälle, die eine Beendigung seiner Zugehörigkeit erfordert hätte.

Von seiner Priesterweihe durch den Bischof von Oradea wusste das Stift nichts. Wir wurden auch nicht kontaktiert. Es ist festzuhalten, dass der damalige Novizenmeister und heutige Generalabt Propst Bernhard Backovsky keinerlei Bemühungen unternahm, um eine Priesterweihe des Herrn V. in irgendeiner Weise zu ermöglichen. Hätte sich die Diözese Oradea im Stift Klosterneuburg erkundigt, wäre Herr V. nie zum Priester geweiht worden. Es erfolgte weder seitens des Bistums Basel noch des Bistums Würzburg eine Anfrage im Stift betreffend V. Da das Stift von dieser Priesterweihe ebenso wenig wusste wie von seiner Beschäftigung in Basel und Würzburg, hatte das Stift auch keine Möglichkeit, die Diözesen Basel und Würzburg zu warnen.

Zum Vorwurf der nicht erfolgten Anzeige ist festzuhalten: Es wurde zwar Rom von dem Vorfall informiert, aber keine zivilrechtliche Anzeige erstattet, da die Mutter des Kindes dies nicht wollte, um ihr Kind nicht weiter zu belasten und den Missbrauch nicht öffentlich bekannt werden zu lassen. Es sollte jedoch unbedingt sichergestellt werden, dass Herr V. aus dem Stift entfernt wird, was auch innerhalb von 6 Tagen mit aller Konsequenz des Kirchenrechtes erfolgte.

Das Stift Klosterneuburg lehnt das Verhalten des Herrn V. aufs Entschiedenste ab. Es ist keinesfalls entschuldbar und zutiefst verwerflich.

 

Walter Hanzmann
Stift Klosterneuburg – Pressesprecher
T: +43 2243 411-182, M: +43 676 / 447 90 67
E: presse@stift-klosterneuburg.at

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